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Pflanzenkläranlagen im Wasserschutzgebiet

Auch in Wasserschutzgebieten überzeugen Pflanzenkläranlagen.
Pflanzenkläranlage am Wasserschutzgebiet WSG III

Am Anfang war das Haus.

Es gibt immer wieder Grundstücke, denen die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets „auf die Pelle“ rückt. Was tun? Im Zuge der Planung einer naturnahen Pflanzenkläranlage mit anschließender Versickerung des gereinigten Abwassers in einem WSG III wurden wir von der federführenden Behörde gebeten, zwei benachbarte Pflanzenkläranlagen auf die Stufe H+ hin zu untersuchen.

 

Ein Labor untersuchte die Abläufe zweier unserer Anlagen auf die geforderten Parameter aus der Badegewässerrichtlinie: E-coli und Enterokokken.

 

Die naturnahe Lösung hat überzeugt:

Im Parameter Enterokokken lagen beide Anlagen unter der Nachweisgrenze (der Grenzwert beträgt 50 KBE/ml).
Die Zahl der e-coli lag bei < 10 und bei 30 KBE/ml (der Grenzwert beträgt 100 KBE/ml).

 

*KBE = Koloniebildende Einheiten