Rechtliche Rahmenbedingungen für Kleinkläranlagen im Wandel
Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft in Essen veranstaltet am 22.11.2016 die elften „Kläranlagen-Fachgespräche“. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen und zukünftigen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Genehmigung, den Bau, den Betrieb, die Instandsetzung und die Überwachung von Kleinkläranlagen.
Pflanzenkläranlagen sind zukunftsfähig
Ein neues EuGH-Urteil - neue technische Regeln - CE-Kennzeichnungspflicht: Für Hersteller und künftige Betreiber von Kleinkläranlagen bahnen sich unruhige Zeiten an. Pflanzenkläranlagen behaupten sich in erster Linie aufgrund ihrer Zuverlässigkeit seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Markt. Dass sie auch für die Zukunft unter neuen rechtlichen Bedingungen gut gerüstet sind ist das Thema unseres Beitrags bei den 11. BEW Fachgesprächen „Kleinkläranlagen“ in Essen.
Unsere naturnahen Klärsysteme werden meist als vertikal durchströmte Pflanzenkläranlagen umgesetzt. Für neue Anlagen stehen künftig erweiterte Planungsansätze an. Wir zeigen die Konstruktionsmöglichkeiten auf und geben Hinweise für den gesicherten Betrieb dieses gegenüber saisonalen Schwankungen so pufferungsstarken Kleinkläranlagentyps. Pflanzenkläranlagen werden auch zukünftig rechtliche und gesetzliche Herausforderungen meistern.
Die Kläranlagen-Fachgespräche sind als Plattform für den Erfahrungsaustausch ein wichtiger Termin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, für Wartungsunternehmen und für Anbieter von Kleinkläranlagen. Diskutieren Sie mit Experten aus Theorie und Praxis die Situation und die mit ihnen einher gehenden Möglichkeiten.